Grundsätzlich:
Wenn Sie als Geschädigter in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, haben Sie lt. eines Urteils des OLG Frankfurt/Main Anspruch auf Hilfe durch einen Anwalt. Die Kosten für den Rechtsanwalt Ihrer Wahl sind grundsätzlich vom gegnerischen Versicherer zu übernehmen. Dies gilt auch für die Kosten eines Gutachtens durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl, sofern die Reparatur voraussichtlich mehr als 1.000,- € kosten wird.
Anwalt Verkehrsrecht und Verkehrsunfall:
Wir sorgen für die Wahrung Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Wir übernehmen die komplette Unfallabwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, dem Sachverständigen, Ihrer Werkstatt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Unsere Anwälte Verkehrsrecht können sicherstellen, dass sich die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls schnell und unkompliziert für Sie gestaltet. Dies bedeutet für Sie, dass Sie die Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen schnell und vor allem vollständig erhalten.
Wenn wir die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls übernehmen sollen, laden Sie bitte auf dieser Seite den Fragebogen für Verkehrsunfall-Regulierung herunter (siehe grauer Kasten rechts) und senden diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück - zusammen mit einer von Ihnen unterzeichneten Vollmacht, die ebenfalls auf dieser Seite als Download zur Verfügung steht. Wir setzen uns nach Erhalt dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Verkehrsunfall-Management
Weimarer Straße 16
21107 Hamburg
Telefon: 040-75 66 88-0
Telefax: 040-75 66 88 -22
eMail: info@ravonbehren.de
Recht auf einen Anwalt
© von Behren & Seumenicht, 2023
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Anwalt für Verkehrsrecht Hamburg Wilhelmsburg
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