In Güte regeln



Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in allen alltäglichen Belangen des Ehe- und Familienrechts.


Dies betrifft vornehmlich die Ehescheidung, die Angelegenheiten nichtehelicher Lebensgemeinschaften und die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen, insbesondere die Unterhalts- und Vermögensauseinandersetzung, die Klärung von Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten sowie Namensrechts- und Abstammungsfragen.


Auch an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht werden wir tätig, wenn beispielsweise ein Ehegatte aus dem gemeinsamen Betrieb ausscheiden soll, der Unternehmensbestand nach der Trennung geregelt oder eine Lebensstellung als (Mit-)Betriebsinhaber gesichert werden muss.

  Familienrecht

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